unsere
LEISTUNGEN
- Kaufverträge / Tauschverträge
- Übernahme von Treuhandschaften
- Schenkungs- und Übergabsverträge
- Grundbuchseintragungen
- Wohnungseigentumsverträge
- Bauträger
- Grundstücksteilungen
- Parzellierungen
- Begründung von Superädifikaten
- Begründung von Baurechten
- Dienstbarkeitsbestellungsverträge
- Miet- und Pachtverträge
- Begleitung von Umschuldungen
- Errichtung von vollstreckbaren Notariatsakten
- Selbstberechnungen der Grunderwerbsteuer, der Immobilienertragsteuer sowie der gerichtlichen Eintragungsgebühr
- Unternehmensgründungen (GmbH, AG, OG, KG usw.)
- Eintragungen von Einzelunternehmen
- Neufassung / Änderungen Ihres Gesellschaftsvertrags
- Unternehmensübergaben
- Anteilsübertragungen / Unternehmenskäufe
- Umgründungen (wie z.B. Einbringungen, Zusammenschlüsse, Verschmelzungen, Spaltungen, Umwandlungen)
- General- und Hauptversammlungen
- Liquidation von Gesellschaften
- auf Wunsch auch in Zusammenarbeit mit Ihrer steuerlichen Vertretung um bestmögliche Beratung und Betreuung, sowie einen erfolgreichen Abschluss zu erzielen
- Adoptionen
- Ehe und Partnerschaft: Ehe- & Partnerschaftsverträge, Trennungsvereinbarungen, Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr, grundbücherliche Durchführung von bei Gericht getroffenen Scheidungsvergleichen oder Scheidungsurteilen
- Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Errichtung von Zustimmungserklärungen zur medizinisch unterstützten Fortpflanzung nach dem Fortpflanzungsmedizingesetz.
- Gerichtsbeauftragte (Notar als Gerichtskommissär)
- Abwicklung der Verlassenschaftsverfahren nach Zuteilung
WAS IST EINE VERLASSENSCHAFTSABHANDLUNG?
Wenn in Österreich ein Mensch verstirbt, werden in einem sogenannten Verlassenschaftsverfahren alle vermögensrechtlichen Angelegenheiten geklärt und an die Erben übertragen. Das Gesetz schreibt vor, dieses Verfahren durch einen Notar abzuwickeln.
Eine Zuteilung des Notars erfolgt nach Sterbedatum und Hauptwohnsitz des Verstorbenen. Auf Wunsch der Erben kann trotz dieser Zuteilung die Verlassenschaft von einem anderen Notar als Erbenmachthaber durchgeführt werden.
- Zuteilung des Bezirksgerichts Neusiedl am See: derzeit für alle Todesfälle von Personen, die zum Sterbetag ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt / Hauptwohnsitz im Bezirk Neusiedl/See hatten
- Unser Notariat ist für folgende Sterbefälle zuständig:
9. – 16. jeden Monats, Notar Mag. Thomas Holler
17. – 23. jeden Monats, Notarin Mag. Sabine Preschitz - darüber hinaus können Sie sich im Verlassenschaftsverfahren über Vollmacht aller Erben vom Notar Ihres Vertrauens als Erbenmachthaber vertreten lassen.
- Testamente / sonstige letztwillige Verfügungen
- Errichtung von Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen
- Schenkungen und sonstige Verträge auf den Todesfall
- Verwahrung von letztwilligen Anordnungen samt Registrierung im Zentralen Testamentsregister der Österreichischen Notariatskammer
- Vertretung von Erben in Verlassenschaftsverfahren als gewählter Erbenvertreter
- Beratungen zum Thema Erbrecht
- Erstellung von Beglaubigungen
- Beglaubigung Ihrer Unterschrift
Notare – als Träger eines öffentlichen Amtes – können Beurkundungen/Beglaubigungen vornehmen. Diese dienen zur Vorlage bei Behörden, Gerichten, dem Grundbuch oder für private Zwecke.
Die Beglaubigung der Echtheit von Unterschriften ist die häufigste notarielle Beurkundung.
- Beglaubigung Ihrer Firmenzeichnung mit Vertretungsbestätigung
- die Herstellung einer beglaubigten Kopie
- Beurkundungen
- Allgemeine Vollmachten
- Patientenverfügungen
sind vor dem Notar verbindlich errichtete Verfügungen, an die alle Ärzte und Krankenanstalten gebunden sind. Sie werden vom Notar im Patientenverfügungsregister hinterlegt und sind damit für alle Krankenanstalten abrufbar. - Vorsorgevollmacht
Sie garantiert auch im Falle etwaiger Geschäftsunfähigkeit ein selbstbestimmtes Leben, da Sie vorweg festlegen, wer in Ihrem Namen welche Angelegenheiten regeln darf. Die Bestellung eines Erwachsenenvertreters kann damit vermieden werden. - Registrierung gesetzlicher Erwachsenenvertretungen
Nach dem Vorliegen des ärztlichen Zeugnisses kann über Antrag eines nahen Angehörigen, des Ehegatten, eingetragenen Partners oder Lebensgefährten die Registrierung vorgenommen werden. Das ärztliche Zeugnis finden Sie unter Formulare.
- Aus öffentlichen Registern
Grundbuch
Firmenbuch